Rechtsanwalt Christoph Oehm ist seit 2003 ADAC Vertragsanwalt.
Rechtsanwalt Christoph Oehm berät in dieser Eigenschaft als unabhängiger, weisungsfreier und selbstständiger Rechtsanwalt ADAC-Mitglieder zu allen Fragen des Verkehrsrechts. ADAC Mitglieder können hierzu ein erstes Beratungsgespräch in Anspruch nehmen. Dieses wird im Rahmen der ADAC-Mitgliedsschaft erbracht, so dass die Kosten unabhängig vom Bestehen einer Rechtsschutzversicherung für das Clubmitglied durch die ADAC-Mitgliedschaft abgedeckt sind.
Natürlich können auch Rechtssuchende, die nicht ADAC-Mitglied sind, vollumfänglich von der Erfahrung und Sachkompetenz von Rechtsanwalt Christoph Oehm profitieren und sich dessen engagierter Rechtsberatung sowie seinem uneingeschränkten Einsatz in ihrer Rechtsangelegenheit sicher sein.